Lagerhäuser machen sich fit für Pflanzenschutzverordnung


Ab Herbst 2015 garantieren 1.800 speziell ausgebildete Lagerhaus-Mitarbeiter umfangreiche Beratungskompetenz im Verkauf von Pflanzenschutzmitteln
Wien, 5. Mai 2015 – Ab November 2015 muss laut Pflanzenschutzverordnung 2011 pro Verkaufsstandort mindestens eine im Verkauf von Pflanzenschutzmittel tätige Person über eine Ausbildungsbescheinigung – den so genannten Pflanzenschutzsachkundeausweis – verfügen. Die RWA Raiffeisen Ware Austria hat in Abstimmung mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) das Schulungsprogramm für die Lagerhäuser durchgeführt. Darin wird den Lagerhaus-Mitarbeitern alles Wichtige – den gesetzlichen Anforderungen entsprechend – für die Verkaufsberatung von Pflanzenschutzprodukten vermittelt. Bis jetzt haben österreichweit bereits ca. 1.600 Lagerhaus-Mitarbeiter das Schulungsprogramm absolviert. Bis zum Herbst 2015 werden es dann rund 1.800 sein. Die Mitarbeiter wurden auf die Anforderungen in Haus & Garten bzw. im landwirtschaftlichen Bereich geschult. Damit unterstreicht das Lagerhaus seine Beratungskompetenz im richtigen und umweltschonenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Schulung Lagerhaus-Mitarbeiter © RWAGrößer Den Lagerhaus-Mitarbeitern wurden im Rahmen eines zweitägigen Schulungsprogramms u.a. die rechtlichen Grundlagen beim Pflanzenschutz, die Pflanzenschutzmittelkunde und die sachgerechte Verwendung im Sinne des Umweltschutzes vermittelt. Für den Haus & Garten Bereich wurde darüber hinaus noch ein spezielles Fachmodul eingebaut. Nach erfolgreicher Absolvierung wird der Pflanzenschutzsachkundeausweis ausgestellt. Die Lagerhaus-Mitarbeiter sind in der Lage, dem Kunden geeignete Hinweise für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Informationen über die Risiken sowie Sicherheitshinweise zu den betreffenden Produkten zu geben.

Aufgrund der hohen Zahl der auszubildenden Lagerhaus-Mitarbeiter – mehr als 10 Prozent der Gesamtmitarbeiter besuchten das Schulungsprogramm – hat die RWA mit der AGES eine Kooperation getroffen: Die AGES, als gesetzlicher Ausbildner, hat in einem speziellen zehntägigen „Train-the-Trainer“-Programm sieben Mitarbeiter der RWA geschult, die nun die Lagerhaus-Mitarbeiter geschult haben. Parallel dazu hat die RWA umfassende Unterlagen als permanenten Informationsfundus zusammengestellt. Denn ausführliche und fachkundige Beratung abgestimmt auf regionale Gegebenheiten ist die Voraussetzung für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Jährliche Fachschulungen werden auch weiterhin durchgeführt.

Der Pflanzenschutzsachkundeausweis ist aufgrund der Pflanzenschutzmittel-Verordnung 2011 notwendig, die gesetzlich festlegt, dass beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln für jeden Verkaufsstandort genügend geschultes Personal zur Verfügung stehen muss. Pro Verkaufsstandort muss also, zum Zeitpunkt des Verkaufes, ab 26. November 2015 mindestens ein Mitarbeiter im Rahmen der regulären Öffnungszeiten mit Ausbildungsbescheinigung anwesend sein. Die Lagerhäuser verfügen pro Standort durchschnittlich über 2-3 Mitarbeiter, die einen Sachkundeausweis besitzen.
05.05.2015


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